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Es gibt Themen, mit denen man sich nur ungern beschäftigt – und eines davon ist der eigene Tod. Doch viele dürften andererseits bejahen, dass sie ihren Angehörigen nicht die Bestattungskosten aufbürden wollen und zugleich Einfluss nehmen möchten auf die Bestattungsform und den Ablauf der eigenen Beisetzung, diese vorher sogar individuell bis ins Detail planen möchten.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, für den „Ernstfall“ vorzusorgen.
Eine Alternative bietet ein Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag. In Absprache mit dem Bestatter können vorab die Details der Beerdigung besprochen und so die zu erwartenden Kosten ermittelt werden. Das Besondere an einem Treuhandkonto besteht darin, dass der Einzahler nicht der Kontoinhaber ist, sondern der sogenannte Treugeber. Zugriff auf das Konto hat nur der Treuhänder. Somit sind Treuhandkonten auch vor dem Zugriff Dritter geschützt, das eingezahlte Geld ist ausschließlich zweckgebunden, das heißt nur für die Bestattung, zu verwenden. Sicherheit vor Zugriff Dritter gilt hingegen nicht unbedingt für das Geld, das auf einem Bankkonto für den Bestattungsfall deponiert worden ist. Das betrifft nicht nur Angehörige. Sollte der Pflegefall eintreten, kann zur Finanzierung der Pflege das Sozialamt die Auflösung des Kontos beantragen. Dann würde auch der hinterlegte Betrag in der Gesamtsumme aufgehen. Bei einem Treuhandkonto passiert dies nicht.
Haben Sie Interesse an einer Vorsorge, melden Sie sich doch gerne bei uns und vereinbaren Sie ein kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch.
Mahalo Bestattungen
Telefon: 0511-21951453
Mail: info@mahalo-bestattungen.com
Am Marstall 19, 30159 Hannover
- Individuelle Bestattungen aller Art
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