Wer will Hamburgs Kirschblüten-Königin 2025 werden?
Bewerbung noch bis 10. Mai möglich
Neulich wurde in Hamburg mit viel Hum-ta-ta und rustikaler Art die Hamburger Bierkönigin gewählt. Nun wird in der Hansestadt erneut eine Majestät bestimmt, allerdings geht es da etwas feiner zur Sache. Es wird nämlich Hamburgs Kirschblüten-Königin 2025 gesucht; der Untertitel macht deutlich, was der Unterschied zur Hopfensaft-Würdenträgerin ist: es geht um nichts weniger, als für ein Jahr „Hamburgs Sonderbotschafterin für Japan“ darzustellen. Und das Beste: es ist eine freie Wahl und jede Hamburgerin kann sich dafür bewerben. Erforderlich für das spannende und anspruchsvolle Amt der 5. Hamburger Kirschblüten-Königin sind Motivationsschreiben, Lebenslauf und ein schickes Foto.
Zuerst das beliebte Feuerwerk an der Alster, dann die Wahl der Königin
In diesem Jahr fällt diese Wahl auch mit dem 60-jährigen Jubiläum der Deutsch-Japanischen Gesellschaft Hamburg (DJG) zusammen, darum wird erwartet, dass die „Wahl der 5. Hamburger Kirschblüten-Königin 2025“ in der Öffentlichkeit noch mehr an Bedeutung und Aufmerksamkeit gewinnen wird. Ein weiteres Datum sollte man sich ebenfalls schon notieren. Die langjährige Verbundenheit mit Hamburg würdigt die japanische Gemeinde traditionell wieder am Freitag, 23. Mai 2025, mit dem Beginn des Kirschblütenfestes und dem allseits beliebten Feuerwerk an der Alster. Einen Tag später, am Samstag, 24. Mai, wählt dann die DJG die neue Hamburger Kirschblütenkönigin. Und dabei wird es hochoffiziell, vom Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Peter Tschentscher, persönlich erhält sie den Status einer Sonderbotschafterin, ein Jahr nach ihrer Wahl reist die neue Majestät dann nach Japan.

Die Präsidentin der Deutsch Japanischen Gesellschaft Hamburg Eiko Hashimaru-Shigemitsu, die Hamburger Kirschblütenkönigin 2025-2017 Laura Gräwert, der damalige japanische Premierminister Shinzo Abe und die Japanische Kirschblütenkönigin Chihiro Konishi. . © DJG Hamburg
Außerhalb von Japan nur zwei Städte weltweit mit Kirschblüten-Königinnen
Hamburg ist neben Washington eine von nur zwei Städten weltweit, die außerhalb von Japan das von der einflussreichen „Japan Sakura Foundation“ (Tokyo) verliehene Recht besitzt, eine Kirschblüten-Königin wählen zu dürfen. Dieses Recht besitzt die Deutsch-Japanische Gesellschaft zu Hamburg bereits seit 1968. Als Sonderbotschafterin der Freien und Hansestadt Hamburg wird die neue Kirschblüten-Königin mit einer Delegation Hamburgs nach Japan reisen, um die Hansestadt dort zu vertreten und von hochrangigen Vertretern aus Wirtschaft und Politik, u. a. dem Premierminister Japans, empfangen zu werden.
Wer darf mitmachen?
Die Bewerberinnen sollten mindestens 18 Jahre alt sein, über eine gute Allgemeinbildung sowie gute Englisch-Kenntnisse verfügen. Japanisch-Kenntnisse sind keine Voraussetzung für die Bewerbung. Der Lebensmittelpunkt sollte jedoch in Hamburg liegen.
Bewerbungsschluss ist der 10. Mai 2025
Bewerbungen mit Motivationsschreiben, Lebenslauf und Foto sind zu richten an:
Deutsch-Japanische Gesellschaft zu Hamburg e. V.
Hartungstr. 14
20146 Hamburg
Text von Cetin Yaman
Bildunterschrift Titelbild: Die Präsidentin der Deutsch Japanischen Gesellschaft Hamburg, Eiko Hashimaru-Shigemitsu, die amtierende Hamburger Kirschblütenkönigin Allegra-Scarlett Terner und Shingo Maeda, Vorsitzender des japanischen Verenis Nihonjinkai Hamburg. Eine Aufnahme vom diesjährigen Empfang des Generalkonsulats von Japan in Hamburg im Atlantic Hotel anlässlich des Geburtstags des japanischen Kaisers Naruhito.. © Cetin Yaman
Der ehemalige Botschafter von Japan in Deutschland Takeshi Nakane, die Hamburger Kirschblütenkönigin 2025-2017 Laura Gräwert, die Japanische Kirschblütenkönigin Chihiro Konishi und die Präsidentin der Deutsch Japanischen Gesellschaft Hamburg Eiko Hashimaru-Shigemitsu © DJG Hamburg